Gewichtsangaben
Das Gewicht Ihres Reisemobils zu kennen, ist entscheidend für sicheres und gesetzeskonformes Reisen. Die Gewichtsangaben und Prüfungen für Reisemobile sind in der gesamten EU einheitlich in der EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535 geregelt (bis Juni 2022: EU-Durchführungsverordnung Nr. 1230/2012).
HIP Campers stellt Ihnen detaillierte Informationen zur Verfügung, damit Sie sich in diesen wichtigen Kennzahlen zurechtfinden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Begriffe zum Gewicht:
1. Technisch zulässige Gesamtmasse
Dies ist das absolute Höchstgewicht, das Ihr Fahrzeug haben darf, einschließlich aller Mitfahrer, des Gepäcks und der Sonderausstattung. Es handelt sich um einen vom Hersteller festgelegten Grenzwert, den Sie niemals überschreiten dürfen. Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Modells finden Sie in den technischen Daten.
Beispiel für die technisch zulässige Gesamtmasse: Der HIP Campers 4Family hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 4.200 kg.
2. Masse in fahrbereitem Zustand
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist das Gewicht Ihres Reisemobils, wie es üblicherweise vom Band läuft und einsatzbereit ist. Sie umfasst:
- das leere Fahrzeug mit Serienausstattung,
- den zu 100 % gefüllten Frischwassertank im Fahrbetrieb (bei HIP Campers sind das 20 Liter),
- eine zu 100 % gefüllte Gasflasche,
- einen zu 90 % gefüllten Kraftstofftank,
- den Fahrer, dessen Gewicht nach EU-Recht unabhängig vom tatsächlichen Gewicht pauschal mit 75 kg angesetzt wird.
Die Masse in fahrbereitem Zustand für jedes Modell finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen.
Beispiel: Der HIP Campers 4Family hat eine Masse in fahrbereitem Zustand von 3.050 kg.
Wichtiger Hinweis zur Toleranz: Für die Masse in fahrbereitem Zustand ist aufgrund der Fertigungsprozesse eine gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % vorgesehen. Das bedeutet, dass die tatsächliche Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Reisemobils etwas höher oder niedriger als der angegebene Wert ausfallen kann.
Berechnungsbeispiel für die Toleranz: Angenommen, die Masse in fahrbereitem Zustand beträgt laut Verkaufsunterlagen 3.050 kg. Dann beträgt die gesetzlich zulässige Toleranz 3.050 kg * ±5 % = ±152,50 kg. Der gesetzlich zulässige Bereich für die Masse in fahrbereitem Zustand liegt somit zwischen 2.897,50 kg und 3.202,50 kg.
Auch wenn solche Abweichungen möglich sind, bemüht sich HIP Campers, sie so gering wie möglich zu halten. Abweichungen an den äußersten Rändern dieses Bereichs sollten daher selten vorkommen. Außerdem wiegen wir jedes Fahrzeug am Ende der Produktionslinie, um sicherzustellen, dass es die zulässige Toleranz einhält.
3. Masse der Mitfahrer
Für die Berechnung des Gesamtgewichts wird die Masse der Mitfahrer standardisiert. Jedem zugelassenen Sitzplatz werden unabhängig vom tatsächlichen Gewicht des Mitfahrers pauschal 75 kg zugeordnet. Beachten Sie: Die 75 kg des Fahrers sind bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten und werden hier nicht noch einmal gerechnet.
Berechnungsbeispiel für die Masse der Mitfahrer: Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen Sitzplätzen [Gurtplätzen] beträgt die Masse der Mitfahrer (ohne den Fahrer) 3 * 75 kg = 225 kg.
4. Masse der Sonderausstattung
Jede Sonderausstattung, die ab Werk in Ihr Reisemobil eingebaut wird, erhöht ebenfalls dessen Gewicht. Angaben zu den Einzel- oder Paketgewichten dieser Optionen finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen.
5. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs
Die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs ist die Summe aus der Masse in fahrbereitem Zustand und dem Gewicht aller werkseitig verbauten Sonderausstattungen:Tatsächliche Masse = Masse in fahrbereitem Zustand + werkseitig verbaute Sonderausstattung
Diese Angabe finden Sie in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) Ihres Fahrzeugs. Bedenken Sie, dass wegen der Toleranz von ± 5 % bei der Masse in fahrbereitem Zustand auch die tatsächliche Masse ähnlich vom angegebenen Nennwert abweichen kann.
Beispiel für die tatsächliche Masse des Fahrzeugs: Angenommen, Sie haben Sonderausstattung im Wert von 150 kg hinzugefügt. Bei einem Reisemobil mit einer Masse in fahrbereitem Zustand von 3.050 kg beträgt die tatsächliche Masse des Fahrzeugs 3.050 kg + 150 kg = 3.200 kg.
6. Nutzlast (Zuladung)
Die Nutzlast (auch Zuladung genannt) ist die verbleibende Kapazität für Ihre persönlichen Gegenstände wie Gepäck, Lebensmittel und alles andere, was Sie in das Reisemobil laden.
Sie ergibt sich, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die tatsächliche Masse (Masse in fahrbereitem Zustand plus Sonderausstattung) und die Masse der Mitfahrer abgezogen werden:Nutzlast = Technisch zulässige Gesamtmasse - Tatsächliche Masse - Masse der Mitfahrer
Berechnungsbeispiel für die Nutzlast: Nehmen wir die obigen Werte: Die technisch zulässige Gesamtmasse beträgt 4.200 kg, die tatsächliche Masse 3.200 kg und die Masse der Mitfahrer 225 kg.
Dann gilt: Nutzlast (Zuladung) = 4.200 kg - 3.200 kg - 225 kg = 775 kg.
7. Mindest-Nutzlast
Die EU-Vorschriften schreiben für Reisemobile außerdem eine Mindest-Nutzlast vor, damit genügend Kapazität für wesentliche Gegenstände bleibt. Sie wird nach folgender Formel berechnet:Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 * (Anzahl der zugelassenen Sitzplätze + Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern)
Berechnungsbeispiel für die Mindest-Nutzlast: Bei einem Reisemobil mit 4 zugelassenen Sitzplätzen [Gurtplätzen] und einer Länge von 7,2 m beträgt die Mindest-Nutzlast 10 * (4 + 7,2) = 112 kg.
Damit die Mindest-Nutzlast eingehalten wird, gibt es für jedes Fahrzeugmodell eine maximale Kombination an Sonderausstattung, die bestellt werden kann. Im obigen Beispiel mit einer Mindest-Nutzlast von 112 kg darf die Gesamtmasse der Sonderausstattung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen Sitzplätzen und einer Masse in fahrbereitem Zustand von 3.050 kg höchstens 813 kg betragen:
4.200 kg technisch zulässige Gesamtmasse - 3.050 kg Masse in fahrbereitem Zustand - 3*75 kg Masse der Mitfahrer - 112 kg Mindest-Nutzlast = 813 kg maximal zulässige Masse der SonderausstattungUm eine solche Situation zu vermeiden, begrenzt HIP Campers die maximal zulässige Gesamtmasse der bestellbaren Sonderausstattung modellspezifisch noch weiter. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Mindest-Nutzlast, also die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse für Gepäck und nachgerüstetes Zubehör, bei den von HIP Campers ausgelieferten Fahrzeugen tatsächlich als Zuladung zur Verfügung steht.